Nachfolgende geben wir die Einleitung zu der Checkliste wieder. Den Link zum Herunterladen der Checkliste finden Sie unten.
Was ist eine Verfahrensdokumentation?
Die Verfahrensdokumentation hat die Zielsetzung, den
organisatorischen und technischen Prozess von der Entstehung der
Informationen über die Indizierung und Speicherung, dem eindeutigen
Wiederfinden, der Absicherung gegen Verlust und Verfälschung und der
Reproduktion am Bildschirm und auf dem Drucker zu dokumentieren.
Warum eine Verfahrensdokumentation?
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung einer
Verfahrensbeschreibung ergibt sich aus dem HGB, in dem Grundzüge wie
Ordnungsmäßigkeit, Nachvollziehbarkeit, Unverfälschbarkeit und andere
Vorgaben definiert sind. Das eigentliche Dokument mit den Vorgaben zum
Thema Verfahrensdokumentation sind die Grundsätze ordnungsmäßiger
DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS, 7.11.95).
Im Rahmen der Änderung der Abgabenordnung (AO) wurden am 16. Juli
2001 die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen (GDPdU)" verabschiedet. Sie regeln die Archivierung
selbsterstellter originär digitaler Dokumente und erweitern die
Zugriffsregelungen auf Dokumente im Rahmen einer Betriebsprüfung.
Die Verfahrensdokumentation dient im wesentlichen dazu, den Nachweis
der Erfüllung dieser allgemein definierten Anforderungen zu erbringen.
Darüber hinaus dient die Verfahrensdokumentation aber auch dazu,
sowohl dem Betreiber wie auch dem Hersteller die nötige Sicherheit
eines voll funktionsfähigen Systems zu gewährleisten. Der Hersteller
hat die Sicherheit, dass keinerlei Eingriffe in das System erfolgen,
die nicht vom Betreiber dokumentiert werden. Der Betreiber hat die
Sicherheit, dass alle Veränderungen durch den Hersteller dokumentiert
werden müssen und diese gemeinsam durch Betreiber und Hersteller
abgenommen werden.
Was ist der Inhalt einer Verfahrensdokumentation?
Die obige Zielsetzung bestimmt die Tiefe der Dokumentation. Es sind
nur solche Punkte zu dokumentieren, die für die Nachvollziehbarkeit von
organisatorischen oder technischen Prozessen erforderlich sind.
Umfang und Aufbau einer Verfahrensdokumentation sind in der GoBS
nicht vorgeschrieben. Die bisher in der Fachliteratur vorhandenen
unterschiedlichen Gliederungsstrukturen wurden vom Arbeitskreis
„Regelwerk Verfahrensdokumentation" des TÜViT, Essen und des VOI e.V., Darmstadt standardisiert (Zöller und Partner ist in diesem Arbeitskreis vertreten).
Dieses definierte Regelwerk wurde als Gliederungsgrundlage und
inhaltliche Basis für diese GoBS-Checkliste verwendet. Somit ist
sichergestellt, dass sowohl den Anforderungen der GoBS als auch den
Anforderungen des VOI e.V. und den Kriterien der Prüfliste des TÜViT
entsprochen wird.
Gliederungsstruktur einer Verfahrensdokumentation
Allgemeine Beschreibung des Einsatzgebietes
In diesem Abschnitt wird das allgemeine Verfahren aus fachlicher und
technischer Sicht beschrieben. Es dient als allgemeine Beschreibung des
Einsatzgebietes und des Zwecks, für den das DMS eingesetzt wird.
Beschreibung der sachlogischen Systemlösung
Beschreibung der Lösung enthält die fachliche Aufgabe aus dem
Blickwinkel des Betreibers. Inhalt und Nutzung des DMS sind vor dem
Hintergrund der rechtlichen Anforderungen dargestellt. Die Umsetzung
der Prüfungsanforderungen der GDPdU wird beschrieben.
Technische Systemlösung und Migration
Dieses Kapitel beschreibt die Anforderungen an die Darstellung der
technischen Systemlösung sowie an das Konzept zur Langzeitverfügbarkeit
der Dokumente.
IT-Sicherheit
Beschreibung der Sicherstellung von einer vorliegenden Gesamtkonzeption, Datensicherheit und - integrität und Datenschutz.
Technischer Betrieb
Beschreibung aller notwendigen Maßnahmen und deren Einhaltung zur
Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebes, Betriebsbedingungen
/-voraussetzungen und Betriebsprozesse
Prozesse
In der Beschreibung jedes einzelnen Prozesses ist auf die Behandlung
und Bearbeitung von Dokumenten innerhalb des DMS detailliert einzugehen.
Mitarbeiterqualifikation
Die Qualifikation der Mitarbeiter für einen ordnungsgemäßen Betrieb wird in diesem Abschnitt nachgewiesen.
Test
Alle Systemabnahmen sind durch Tests und Freigabeprozesse nachgewiesen.
Wartung
Beschreibungen der durchzuführenden Prüfungs- und präventiver Wartungsmaßnahmen.
Diese Grundgliederungsstruktur sollte bei der Erstellung einer
Verfahrensdokumentation in jedem Fall eingehalten werden, damit Dritte
den Aufbau und die Inhalte schnell nachvollziehen können.
Vorgehensweise bei der Erstellung
Die hier vorliegende standardisierte Gliederung hat sich in mehreren
Projekten bereits bewährt und beinhaltet alle zu dokumentierenden
Punkte. Aufbauend auf dieser Gliederung werden die erforderlichen
Informationen schnell und vollständig abgefragt. Die Dokumentation kann
durch Ersetzung der entsprechenden Abschnitte erfolgen.
Zöller & Partner ist ständiges Mitglied im Arbeitskreis zur Zertifizierung von Archivsystemen des TÜViT und des VOI e.V. Somit ist sichergestellt, dass diese Checkliste immer dem aktuellen Stand der Anforderungen entspricht.
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