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Compliance: Rechtsvorschriften und Auswirkungen auf die Archivierung

Das Magazin LOHN+GEHALT stellte in der Juni-Ausgabe 2007 die wichtigsten für Deutschland geltenden Rechtsgrundlagen und ihre Auswirkung auf die elektronische Archivierung zusammen. Der Artikel geht auf die einzelnen Bestimmungen, deren Anwendungsbereich und die daraus resultierenden Anforderungen an die ECM-Lösung (Enterprise Content Management) ein. Neben den allgemeinen Anforderungen werden auch branchenbezogene Regelungen thematisiert.

Richtigstellung

In dem Artikel sind zwei Angaben zur Signatur elektronischer Rechnungen nicht korrekt. Es heißt dort "Technisch brauchen diese Rechnungen eine qualifizierte Signatur mit Anbieterakkreditierung nach § 15 Abs. 1 Signaturgesetz (SigG)." Dies ist falsch. Gefordert ist lediglich eine qualifizierte Signatur. Eine Anbieterakkreditierung ist dabei nicht nötig. Des weiteren heißt es in dem Artikel: "Diese Vorgaben gelten übrigens auch für elektronische Tickets – sei es für Bahnfahrten, Flüge oder Konzerte." Dies ist ebenfalls falsch. Im BMF-Schreiben zur Rechnungsrichtlinie (IV B 7 - S 7280 - 19/04) heißt es unter 2.2.3.2 Online-Fahrausweise: "Bei Fahrausweisen (§ 34 UStDV) ist es für Zwecke des Vorsteuerabzuges nicht zu beanstanden, wenn der Fahrausweis im Online-Verfahren abgerufen wird und durch das Verfahren sichergestellt ist, dass eine Belastung auf einem Kunden- oder Kreditkartenkonto erfolgt. Zusätzlich hat der Rechnungsempfänger einen Papierausdruck des im Online-Verfahren abgerufenen Dokuments aufzubewahren, das die nach § 34 UStDV erforderlichen Angaben enthält." Eine elektronische Siganatur ist in diesem Fall also nicht erforderlich.

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Compliance-Erfordernisse - Rechtsvorschriften und Auswirkungen auf die Archivierung

02.10.2024

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