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Das Bundessteuergesetzbuch in der DiskussionVon Paul Kirchhof (Hrsg.)22.04.2013
Paul Kirchhof (Hrsg.) Eine Heidelberger Forschungsgruppe hat den Text einer grundlegenden Erneuerung des deutschen Steuerrechts erarbeitet, das das deutsche Vielsteuersystem auf vier Steuern – auf das Einkommen, den Umsatz, die Erbschaft und den Verbrauch – zurückführt, die vielen tausend Paragraphen auf 146 Gesetzes- und 91 Verordnungsvorschriften zurücknimmt. In der aktuellen Debatte über ein vereinfachtes, maßvolles Steuerrecht bietet der im Nomos Verlag erschienene Heidelberger Entwurf ausformulierte Lösungsvorschläge, die in einer Diskussion von Steuerrechtsexperten – Professoren, Finanzrichter, Verwaltungsbeamte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – kritisch erörtert, in ihrer freiheitlichen Konzeption und ihren praktischen Auswirkungen beurteilt worden sind. In dieser Debatte wurde insbesondere empfohlen, die Reform mit der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer zu beginnen.Das Einkommensteuerrecht kennt nur noch eine Einkunftsart, verzichtet auf alle Lenkungs- und Privilegientatbestände, integriert die Körperschaftsteuer in das Einkommensteuergesetz, entlastet die kleineren und mittleren Einkommen und endet im Steuertarif – einheitlich für Kapital- und Arbeitserträge – bei einem Satz von 25%. In der Umsatzsteuer werden die zwischenunternehmerischen Umsätze freigestellt, die öffentliche Hand als Steuergläubiger, nicht als Steuerschuldner behandelt, der Ort der Leistung deutlicher definiert. Bei der Erbschaftsteuer werden die Zuwendungen unter Ehegatten steuerfrei gestellt, ein vereinfachtes, praktikables Bewertungsverfahren entwickelt, ein einheitlicher Steuersatz von 10% eingeführt, bei einer Erbschaft von Vermögen ohne Liquidität Stundungen vorgesehen. Die Verbrauchsteuer belastet nur noch drei – gemeinschaftsschädliche – Konsumvorgänge. In der aktuellen Debatte über ein vereinfachtes, maßvolles Steuerrecht bietet der Heidelberger Entwurf ausformulierte Lösungsvorschläge, die in einer Diskussion von Steuerrechtsexperten – Professoren, Finanzrichter, Verwaltungsbeamte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – kritisch erörtert, in ihrer freiheitlichen Konzeption und ihren praktischen Auswirkungen beurteilt worden sind. In dieser Debatte wurde insbesondere empfohlen, die Reform mit der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer zu beginnen. Mit Beiträgen vonProf. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Prof. Dr. Peter Bareis | Prof. Dr. Dieter Birk, Richter am BFH a.D. | RA Dr. Wolfram Birkenfeld | Rechtsanwalt Dr. Joachim H. Borggräfe | Gerhard Bruckmeier, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer | Prof. Dr. Marc Desens | Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen | Prof. Dr. Dieter Dziadkowski | Prof. Dr. Stefan Homburg | Prof. Dr. Ulrich Hufeld | Prof. Dr. Lorenz Jarass | Armin Knauer, Geschäftsführer | Prof. Dr. Joachim Lang | Prof. Dr. Moris Lehner | Prof. Dr. Jens-Peter Meincke, Präsident | Prof. Dr. Rudolf Mellinghoff | Prof. Dr. Ekkehart Reimer | Prof. Dr. Wolfram Reiß | MinDirig Eckehard Schmidt | MinDirig Prof. Dr. Michael Schmitt | Ministerialrat a.D. Dr. Matthias Schürgers | RA Prof. Dr. Wilfried Schulte | Prof. Dr. Susanne Sieker | Prof. Dr. Christoph Spengel | MinDirig Erwin Tartler | Präsident Dr. Horst Vincken | Vizepräsident Hermann-Ulrich Viskorf | MinDirig Werner Widmann Bestellung
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