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Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

In wenigen Tagen, am 16. Juli, ist es ein Vierteljahrhundert her, dass die GDPdU, die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen veröffentlicht wurden. Anlass für das BMF-Schreiben war seinerzeit, dass ab dem kommenden Jahreswechsel elektronische Rechnungen außerhalb des EDI-Verfahrens zum Vorsteuerabzug zugelassen waren. Es ging dabei nicht um elektronische Rechnungen aus strukturierten Daten im heutigen Sinn, sondern um PDF-Rechnungen mit einer – inzwischen längst nicht mehr geforderten – qualifizierten elektronischen Signatur.

Datenzugriff und Prüfbarkeit ändern sich im Laufe der Zeit, so wie aus den GDPdU inzwischen die GoBD geworden sind. Wer kann heute noch Daten auf CD brennen zur Überlassung an den Betriebsprüfer? Heute liegen die Daten in der Cloud. Neue Themen wie die elektronischen Kassen traten in den Vordergrund. Und künftig wird es ein fiskalisches Meldesystem für Rechnungen und den verstärkten Einsatz von KI-Tools zur Datenprüfung geben. Doch es gibt über die Jahrzehnte auch Dauerbrenner mit praktisch unveränderten Anforderungen wie die an revisionssichere Archivierung und steuerliche Verfahrensdokumentation.

Das Themenfeld der elektronischen Steuerprüfung verspricht auch in den nächsten Jahren spannend zu bleiben.

Ihr Gerhard Schmidt

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25 Jahre GDPdU

03.07.2026

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