12.04.2025
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Bonpflicht soll abgeschafft werdenEditorial des Email-Newsletters 03-2025 vom 11.04.202510.04.2025 ![]() Gerhard Schmidt Wir schaffen die Bonpflicht ab. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro führen wir ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht ein. So steht es im Koalitionsvertrag in Zeile 1921f. Für wie viele der Tag für Tag in Unmengen ausgedruckten Kassenbons interessiert sich die Kassennachschau oder die Betriebsprüfung? Die Anzahl liegt im Promillebereich irgendwo an der x-ten Nachkommastelle. Eine Vorschrift, deren Einhaltung kaum geprüft wird, kann getrost gestrichen werden. Der Aufwand für ein Update der elektronischen Kassen wird für die Unternehmen wohl nicht allzu hoch sein. Musste eine Kasse bislang immer einen Bon ausgeben, so darf sie das künftig nur dann, wenn der Kunde das wünscht. Mit der Registrierkassenpflicht nimmt die künftige Regierung die offene Ladenkasse ins Visier. Allerdings erst ab einem – verglichen etwa mit Österreich – großzügig bemessenen Umsatzvolumen. Abschaffung der Bonpflicht und Registrierkassenpflicht dürften wie geplant umgesetzt werden. Sie kosten den Staat praktisch nichts und fallen damit auch nicht unter den Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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