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Bürokratieaufbau bei der Steuercloud

Editorial des Email-Newsletters 02-2025 vom 07.02.2025

28.02.2025

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Wer hat heute noch einen CD-Brenner im Büro? Viele wohl nicht mehr, handelt es sich dabei doch – wie zuvor beim Diskettenlaufwerk - um eine auslaufende Technik. Wer keine CD brennen kann, kann auch keinen Datenträger für den Z3-Zugriff erstellen. Daher wurde aus der Datenträgerüberlassung die Datenüberlassung. Die ermöglicht auch eine Überlassung via Steuercloud. SteuerCloud@BW, FinDrive-HH/MV/NRW/SH, HessenDrive oder SiDaS haben die Bundesländer da unter anderem im Angebot. Jedes macht in seinem Tempo seine Cloud mit seinen speziellen Vorgaben für die Benutzer (Registrierung, Nutzung etc.).

Gab es da nicht früher einmal (so ab dem Jahr 2017) im Zusammenhang mit dem Onlinezugangsgesetz die Idee eines Portalverbundes: einmal registrieren (Bund, Land, Kommune) und Zugang zu allen digitalen staatlichen Dienstleistungen auf allen Ebenen haben!? Die Idee scheint noch nicht gestorben zu sein, denn Anfang Februar 2025 hat das BSI die „Technische Richtlinie zum Portalverbund nach Onlinezugangsgesetz" veröffentlicht.

Fakt ist, dass länderspezifische Steuerclouds mehr Bürokratie bedeuten als eine bundesweit einheitliche Lösung. Ob das ärgerliche Mehr an vermeidbarer Bürokratie dem Eigensinn der Länder geschuldet ist, oder ob diese nicht sieben Jahre warten wollten, bis das BSI eine „Technische Richtlinie zum Verbund von Steuerclouds" veröffentlicht, ist den Steuerpflichtigen und der Wirtschaft letztlich gleichgültig.

Ihr Gerhard Schmidt

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