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Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Seit dem Jahreswechsel gelten im Kontext der elektronischen Steuerprüfung einige neue Regelungen. Mit der immer wieder verschobenen Meldepflicht für Registrierkassen wird es nun Ernst. Die erste Stufe der E-Rechnungspflicht tritt in Kraft: Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen nach der europäischen Rechnungsnorm empfangen können. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wie Rechnungen wird von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Diese und eine Reihe weiterer Vorschriften waren (teils lange) absehbar und kommen so nicht überraschend.

Überraschungen kann es in diesem Jahr geben, wenn die KI im Steuerbereich (immer stärker) Fuß fasst. Wo könnte das sein? Welche KI-Techniken kommen zum Einsatz? Wer sind die Anbieter? Wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten, etwa auch mit KI? Fragen wie diese werden uns zunehmend stärker beschäftigen. Ich bin gespannt, welches Resümee ich hier am Ende des Jahres ziehen kann.

Ihr Gerhard Schmidt

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07.03.2025

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