31.03.2026
|
|
![]() Gerhard Schmidt Seit dem Jahreswechsel gelten im Kontext der elektronischen Steuerprüfung einige neue Regelungen. Mit der immer wieder verschobenen Meldepflicht für Registrierkassen wird es nun Ernst. Die erste Stufe der E-Rechnungspflicht tritt in Kraft: Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen nach der europäischen Rechnungsnorm empfangen können. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wie Rechnungen wird von 10 auf 8 Jahre verkürzt. Diese und eine Reihe weiterer Vorschriften waren (teils lange) absehbar und kommen so nicht überraschend. Überraschungen kann es in diesem Jahr geben, wenn die KI im Steuerbereich (immer stärker) Fuß fasst. Wo könnte das sein? Welche KI-Techniken kommen zum Einsatz? Wer sind die Anbieter? Wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten, etwa auch mit KI? Fragen wie diese werden uns zunehmend stärker beschäftigen. Ich bin gespannt, welches Resümee ich hier am Ende des Jahres ziehen kann. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialHatten Sie schon einmal Straußenkniesehnen auf dem Teller? Elektronische RechnungenNeuer FAQ-Katalog der BStBK zur E-Rechnung DigitalisierungKI in der Steuerberatung: Neuer FAQ-Katalog der BStBK Aus dem BMFReferentenentwurf einer Außenprüfungsordnung (ApO) Aus dem BMFÄnderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) RechtsprechungBGH klärt Tateinheit bei Umsatzsteuer: Voranmeldung und Jahreserklärung künftig separate Taten RechtsprechungZur Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung Fragen und ProblemeFAQ-Katalog der BStBK zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
31.03.2026