08.01.2025
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Betriebsprüfung bei Kleinunternehmen nur alle 50 Jahre?Editorial des Email-Newsletters 11-2024 vom 04.12.202430.11.2024 Gerhard Schmidt Oft frage ich mich, wenn ich in einem Laden einen Kassenbon in die Hand gedrückt bekomme und den unten aufgedruckten QR-Code oder die hunderte von Zeichen lange Kette der TSE-Signatur betrachte: Wird sich für diese Informationen und die diese produzierende Kasse jemals ein Mitarbeiter des Finanzamts interessieren? Wenn ich dann in der Bayerischen Staatszeitung lese (siehe Pressespiegel unten), dass die 200.000 Kleinbetriebe in Bayern statistisch nur noch alle 50 Jahre geprüft werden, und weiß, dass Kleinbetriebe in Einzelhandel und Gastronomie im Schnitt gerade einmal sieben Jahre am Markt sind, dann ist mir die Antwort ziemlich klar. Risiko ist das Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe. Die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung oder Kassennachschau für ein kleines Unternehmen ist sehr gering. Und bezüglich der Schadenshöhe wird sich das Finanzamt mit seinen Sanktionen genau überlegen, ob es den letzten noch selbst backenden Bäcker am Ort, der gerade so über die Runden kommt, in die Insolvenz und dessen Mitarbeiter aufs Arbeitsamt schicken will. Das Risiko für ein kleines Unternehmen ist also sehr überschaubar. Die Logik und Systematik des Fiskus sind mir nicht transparent. Einerseits zwingt er die Unternehmen, lautstark T (wie TSE-Kasse) zu rufen, andererseits ist sein B (Betriebsprüfung) oder K (Kassennachschau) als Antwort darauf allerhöchstens im Flüsterton vernehmbar. Ausgewogen müsste die Lautstärke zwischen beiden Seiten sein. Staatliche Vorschriften, die nicht kontrolliert werden, führen nur zu Staatsverdrossenheit. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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