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Bagatellgrenze bei Bonpflicht?

Editorial des Email-Newsletters 05-2024 vom 05.06.2024

31.05.2024

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Als eine von mehreren Maßnahmen zum Bürokratieabbau fordert die SPD-Bundestagsfraktion bei der Kassenbonpflicht eine Bagatellgrenze von 10 Euro. Insbesondere die Bäckereien weiß sie dabei hinter sich. Die vielen ausgedruckten und unbesehen weggeworfenen Bons sind aus ökologischer Perspektive gewiss eine Ärgernis. Doch wie würde eine Bagatellgrenze praktisch funktionieren? Die Händler haben inzwischen für viel Geld elektronische Kassensysteme angeschafft, die den Anforderungen des Fiskus technisch genügen. Und dazu gehört, in jedem Fall einen Bon auszudrucken. Das müsste in den Kasse nun – wiederum mit Kosten verbunden – umprogrammiert werden, so dass im Bagatellfall nur dann kein Bon ausgedruckt wird, wenn der Kunde auch keinen will. Da es Kunden gibt, die auch bei Kleinbeträgen einen Kassenbeleg brauchen, muss der Bon-ja-nein-Dialog auf jeden Fall geführt werden, bevor die Kassentransaktion abgeschlossen ist. Danach ginge wohl nur noch der klassische Quittungsblock. Die Umsetzung einer Bagatellgrenzen brächte also keine Bürokratieentlastung und führte zu zusätzlichen IT-Kosten. Ja, ein paar Bäume müssten nicht gefällt werden, doch das ist ein ökologisches und kein Bürokratiethema.

Fiskalisch sichere Kassensysteme abschaffen, will die SPD-Bundestagsfraktion nicht. Warum nur bleibt sie bei ihren Forderungen zum Bürokratieabbau in der analogen Welt verwurzelt: statt mehr Papier etwas weniger Papier? Überhaupt keine Papierbelege müsste die Forderung sein, nur noch elektronische! Doch wir sind in Deutschland, wo Digitalisierung gerne als abzuwehrende Zumutung und nicht als Fortschritt gesehen wird.

Ihr Gerhard Schmidt

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Bagatellgrenze bei Bonpflicht?

06.09.2024

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