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Startschuss zum fiskalischen MeldesystemEditorial des Email-Newsletters 04-2024 vom 03.05.202428.04.2024 ![]() Gerhard Schmidt Wenn ein Leichtathlet nach dem Schuss die Startlinie überquert, weiß er nicht nur, dass er die Ziellinie erreichen muss, sondern auch wie lang die Strecke ist und ob dabei Hürden oder Hindernisse zu bewältigen sind. Beim Startschuss zum fiskalischen Meldesystem, der im Wachstumschancengesetz mit der Pflicht zur elektronischen Rechnung gegeben wurde, ist das etwas anders. Die nun startenden Unternehmen – Frühstarts waren möglich – wissen zwar, dass sie in einigen Jahren die Ziellinie überqueren müssen, doch die Ziellinie ist noch nicht gezogen. Das fiskalische Meldesystem ist noch nicht konzipiert, geschweige denn implementiert. Viele Fragen dazu und zum Weg dorthin sind noch offen. Gibt es Sanktionen, wenn Zwischenziele nicht erreicht werden? Tun sich auf der Strecke unerwartete Hürden und Hindernisse auf? Wie breit muss die Ziellinie ausgelegt sein, dass sie viele gleichzeitig überqueren können, ohne im Gedränge ins Straucheln zu geraten? Dass Antworten auf diese Fragen noch ausstehen, ist für die Unternehmen einerseits unbefriedigend. Andererseits erlaubt es der der Finanzverwaltung flexibel zu agieren. Bei Sanktionen etwa, wenn Fristen nicht eingehalten werden. Oder das Meldesystem technisch so auszulegen, dass es für die Wirtschaft zu keiner neuen technischen oder Bürokratiebelastung wird. Das Thema Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs durch Einführung eines elektronischen Meldesystems wird uns also noch einige Jahre begleiten. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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