17.11.2023
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![]() Gerhard Schmidt „Der Steuerpflichtige hat sein DV-System gegen Verlust (z. B. Unauffindbarkeit, Vernichtung, Untergang und Diebstahl) zu sichern und gegen unberechtigte Eingaben und Veränderungen (z. B. durch Zugangs- und Zugriffskontrollen) zu schützen. Werden die Daten, Datensätze, elektronischen Dokumente und elektronischen Unterlagen nicht ausreichend geschützt und können deswegen nicht mehr vorgelegt werden, so ist die Buchführung formell nicht mehr ordnungsmäßig." führen die GoBD aus. Nach einer Erhebung des Digitalverbands Bitkom rechnen 63 Prozent der deutschen Unternehmen ab 20 Beschäftigten damit, in den kommenden zwölf Monaten Opfer von Cyberangriffen zu werden. 57 Prozent dieser Unternehmen rechnet mit Schwierigkeiten bei der Abwehr. Die finanziellen Schäden sind im Ernstfall oft existenzbedrohend – ohne dass der Betriebsprüfer dabei mit von der Partie ist, indem er die Buchführung mangels brauchbarer Daten verwirft. Wie steht es um die Cybersicherheit in Ihrem Unternehmen? Der fünfminütige Selbsteinschätzungstest, über den wir nachfolgend berichten, zeigt es Ihnen auf. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
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