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Bald verkürzte Aufbewahrungsfristen?

Editorial des Email-Newsletters 08-2023 vom 08.09.2023

04.09.2023

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Bislang ist es nur eine Ankündigung der Bundesregierung: Die steuerlichen Aufbewahrungsfirsten sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Auch wenn nach dem struckschen Gesetz kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineinkommt, dürfte vom Parlament an den acht Jahren nicht gerüttelt werden. Das Thema ist im politischen Disput zu nebensächlich. Das eine oder andere Jahr weniger hätte es schon sein können. Die Zehnjahresfrist stammt schließlich aus einer Zeit, als es noch keine zeitnahen Betriebsprüfungen gab und die Finanzverwaltung noch keine Risikomanagementsystem etabliert hatte, nach dem gezielt und kurzfristig Unternehmen mit höherer Wahrscheinlichkeit von Steuerausfällen aufgesucht werden können. 

Wie viele Regalmeter an aufbewahrungspflichtigen Unterlagen sich im Laufe der Jahre ansammeln können, wurde mir erst kürzlich wieder bewusst, als eine benachbarte Steuerberaterkanzlei anlässlich eines Umzugs Berge von bedrucktem Papier in einem riesigen Container entsorgte. Jedes Jahr weniger Aufbewahrung reduziert die Lagerkosten für Belege. Den Unternehmen bringt es viel, den Fiskus kostet es nichts.

Ihr Gerhard Schmidt

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Bald verkürzte Aufbewahrungsfristen?

08.09.2023

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