06.09.2024
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Kein Pardon mehr bei elektronischen KassenEditorial des Email-Newsletters 02-2021 vom 09.03.202128.02.2021 Gerhard Schmidt Bald gibt es bei elektronischen Kassen kein Pardon mehr, wenn die Nichtbeanstandungsregelungen der meisten Bundesländer enden. Darin steht: „Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ausrüstung der elektronischen Kassensysteme mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber rechtzeitig vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte, wird eine fehlende TSE- Umrüstung bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet." Insbesondere TSEs für Cloud-Kassen waren lange nicht verfügbar, daher der Aufschub. Nun scheinen die Kassen damit ausgerüstet zu sein, wie bei jedem Einkauf an den nun fünf Zentimeter längeren mit kryptischen Zeichen gefüllten Kassenbons erkennbar ist. Nützlich sind diese Informationen ausschließlich für den Prüfer, der bei einem anonymen Testkauf im Rahmen einer Kassennachschau damit das Unternehmen ggf. einer Steuerverkürzung überführen kann. Im vorhergehenden Editorial hatte ich gefragt, ob jemand ein Unterhaltungswerk (Film, Buch, Comic, ...) kennt, in dem digitale Datenanalyse bei der Steuerprüfung eine Rolle spielt. Ja, das gibt es: „The Accountant". Herzlich bedanken möchte ich mich bei dem Newsletterleser, der mir diesen Hinweis gab. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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