28.03.2024
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Gerhard Schmidt Rund viereinhalb Jahre nach ihrer Erstveröffentlichung wurden eine Neufassung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff" (GoBD) veröffentlicht. Sie bringt Erleichterungen und mehr Klarheit für die Unternehmen, doch nicht alle Wünsche aus der Wirtschaft wurden erfüllt. So der allgemeine Tenor der Bewertung. Die Unterschiede zwischen alter nun neuer Version der GoBD wurden von den Autoren der Neufassung leider nicht gekennzeichnet und müssen mühsam durch Textvergleiche erschlossen werden (immerhin hat sich an der Nummerierung der Randziffern nichts geändert). Sie können sich die Mühe sparen, denn in zwei Beiträgen haben Experten herausgearbeitet, was sich geändert hat oder neu ist, einmal aus eher steuerlicher und dann aus eher technischer Perspektive. Ihr Gerhard Schmidt
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