02.10.2024
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Frische Impulse für die VerfahrensdokumentationEditorial des Email-Newsletters 11/12-2018 vom 21.12.201821.12.2018 Gerhard Schmidt "Wir möchten zu wichtigen Fragestellungen der Praxis zu Verfahrensdokumentation und IKS Hilfestellung geben, was vor dem Hintergrund der spärlichen Aussagen in den GoBD notwendig und erforderlich ist." heißt es im Vorwort der Neuauflage des GoBD-Praxisleitfadens der AWV. Die spärlichen Aussagen in den GoBD zur Verfahrensdokumentation sind der Hauptgrund dafür, dass wir alle uns mit dem Thema schwer tun. Die Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation lässt sich leicht begründen. Doch was genau soll darin stehen? Wie umfangreich und detailliert muss dieses Werk sein? Das ist ein Rätsel nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Betriebsprüfer vor Ort. Die bekamen von ihren Kollegen, die die GoBD formuliert haben, auch keine klaren Kriterien an die Hand. Bleibt uns also nur ein schrittweises Herantasten an die Lösung der Problemstellung. Dabei ist der AWV-Leitfaden eine wertvolle Hilfe. Auch die neuen Angebote mit Mustern für die Verfahrensdokumentation, über die wir ebenfalls berichten, zielen in diese Richtung. "Besser erst einmal wenig dokumentieren als gar nichts." Dieses Prínzip lässt sich damit einfach umsetzen. Für mehr Dokumentation ist die Skala dann nach oben offen. Sei es, dass ein Betriebsprüfer dies fordert oder das Unternehmen dies für sinnvoll hält. Denn im AWV-Leitfaden heißt es auch: "Wir möchten Sie ermutigen, das Thema Verfahrensdokumentation und IKS nicht nur unter Compliance-Gesichtspunkten mit Blick auf Einhaltung der GoBD zu sehen." Ihr Gerhard Schmidt
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