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Kommt der Prüfer wirklich vom Finanzamt?

Editorial des Email-Newsletters 08-2018 vom 31.08.2018

29.08.2018

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Was tun Sie, wenn Sie eine Email vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten, die Ihnen eine Steuerrückerstattung ankündigt, welche Ihnen überwiesen wird, falls Sie das Formular in der Anlage ausfüllen und zurückschicken? Sie als Leser dieses Newsletters mit Ihrem Vorwissen über die Arbeitsweise der Steuerverwaltung werden sich auch durch das Original-Logo des Bundeszentralamts im Kopf der Email nicht irritieren lassen und das Schreiben schnell als Fake identifizieren.

Wie sieht es aber aus, wenn kurz vor Verkaufsschluss, dann wenn die Kasse prall gefüllt ist, ein seriös wirkender Herr vor den Tresen einer Imbissbude tritt und sagt: „Finanzamt, Kassennachschau, hier mein Dienstausweis." und dem verdutzten Imbissbudeninhaber eine postkartengroße Pappe mit leicht verblasstem violetten Stempel unter die Nase hält? Wer hat jemals schon einen offiziellen Dienstausweis eines Außenprüfers gesehen? Steht da nun ein Finanzbeamter oder ein Betrüger?

Zumindest die niedersächsische Finanzverwaltung scheint sich mit diesen Fragen beschäftigt zu haben und hat jüngst die Muster der neuen Dienstausweise des Außenprüfungsdienstes veröffentlicht (siehe separate Meldung). Zusammen mit dem Rat: Wenn sich die Zweifel an der Echtheit des Prüfers nicht anderweitig ausräumen lassen, wenden Sie sich an die Polizei.

Ihr Gerhard Schmidt

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02.10.2024

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