31.03.2026
|
|
Besser spät als gar nicht aufwachenEditorial des Email-Newsletters 03-2017 vom 24.03.201728.02.2017 ![]() Gerhard Schmidt „GoBD-Richtlinie greift seit Jahresbeginn" las ich in den letzten Tagen als Schlagzeile in einem renommierten Branchenfachportal. Verwundert reibe ich mir die Augen: Die GoBD sind doch schon längst in Kraft! Was Ende 2016 auslief, waren die letzten Ausnahmen für veraltete elektronische Kassensysteme. Relevant war das nur für sehr wenige Unternehmen. Das plötzliche Hochschrecken aus jahrelangem Tiefschlaf scheint ein weitverbreitetes Phänomen zu sein. Regulatorische Anforderungen, die längst erfüllt sein müssten, werden plötzlich bewusst. Und dann ist Aufregung angesagt. Das habe ich in den letzten Tagen auch auf der Cebit wieder erlebt. Bei praktisch allen Ausstellern, die vom Kassenthema betroffen sind. Anforderungen an Kassensysteme, die bereits in den GDPdU von 2001 enthalten waren, werden jetzt erst konsequent umgesetzt oder anforderungsgerechte Software in der Praxis eingesetzt. Verspätet auf seine regulatorischen Verpflichtungen gestoßen zu werden und sich ihrer anzunehmen, ist zwar nicht ganz unproblematisch, doch allemal besser, als sie überhaupt nicht in den Blick zu bekommen. Ihr Gerhard Schmidt
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialHatten Sie schon einmal Straußenkniesehnen auf dem Teller? Elektronische RechnungenNeuer FAQ-Katalog der BStBK zur E-Rechnung DigitalisierungKI in der Steuerberatung: Neuer FAQ-Katalog der BStBK Aus dem BMFReferentenentwurf einer Außenprüfungsordnung (ApO) Aus dem BMFÄnderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) RechtsprechungBGH klärt Tateinheit bei Umsatzsteuer: Voranmeldung und Jahreserklärung künftig separate Taten RechtsprechungZur Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung Fragen und ProblemeFAQ-Katalog der BStBK zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
31.03.2026