07.02.2025
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Warten auf die Inspirationen des BSIEditorial des Email-Newsletters 12-2016 vom 22.12.201622.12.2016 ![]() Gerhard Schmidt Nun ist es also verabschiedet, das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen oder kurz Kassengesetz. Ganz nach dem „Struckschen Gesetz", dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineinkommt, wurde der Entwurf der Bundesregierung im Finanzausschuss des Bundestages noch modifiziert. Eine Belegausgabepflicht (mit Ausnahmen) wurde eingefügt. Und ein neuer amtlich vorgeschriebener Vordruck wurde eingeführt, auf dem jede In- und Außerbetriebnahme eines Kassensystems dem Finanzamt mit detaillierten Angaben zeitnah anzuzeigen ist. Hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf noch den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bei den Bürokratiekosten aus Informationspflichten als vernachlässigbar beziffert, so hüllt sich der Finanzausschuss hier in Schweigen. Genauso wie beim Nutzen dieser Informationen für das Finanzamt. Genauso wenig wie ein Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle aus dem Kraftfahrzeugschein ablesen kann, ob das Fahrzeug irgendwann einmal tiefer gelegt und der Motor frisiert wurde, genauso wenig kann ein Finanzbeamter aus der Seriennummer einer Registrierkasse Rückschlüsse ziehen, ob diese manipuliert wurde oder nicht. Nach wie vor bleibt es spannende, was aus der Wundertüte „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung" wohl herauskommen wird. Das muss das das Bundesministerium der Finanzen in einer Rechtsverordnung erst noch definieren. Mit der Festlegung von Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung kann der Finanzminister, wenn ihm selbst nichts Brauchbares dazu einfällt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beauftragen. Das wird wohl auch so kommen. Das BSI muss die Kassensysteme ja zertifizieren und da überlässt man ihm doch auch gerne, sich über die Zertifizierungskriterien Gedanken zu machen. Was dem BSI dazu wohl einfällt? Immerhin: Über das Ergebnis mitzubefinden, hat sich der Bundestag nun vorbehalten. Ich wünsche Ihnen friedliche Weihnachtstage und einen schwungvollen Start in ein erfolgreiches Jahr 2017 Ihr Gerhard Schmidt
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