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Zertifikats-Arithmetik: Minus mal minus gibt gerade nicht plusEditorial des Email-Newsletters 08-2015 vom 26.08.201522.08.2015 Gerhard Schmidt Warum eigentlich ist noch kein Automobilhersteller auf die Idee gekommen, mit einem „StVO-konform“-Zertifikat groß zu werben? Ganz einfach. Weil die Autofahrer nicht dumm sind. Sie wissen erstens, dass ein Auto, das sich nicht StVO-konform fahren lässt, unverkäuflich ist und dass zweitens so ein Zertifikat nicht vor Strafzetteln schützt. Bei Software scheint das anders zu sein. Da kommen Hersteller auf die Idee, sich mit vergleichbaren Zertifikaten zu brüsten. Konkret mit „GoBD-konform“-Zertifikaten. Sind Softwareanwender nun dümmer als Autofahrer oder lassen sich Autos und Software hinsichtlich der Zertifizierbarkeit vielleicht doch nicht so einfach vergleichen? Unstrittig ist in beiden Fällen: Was sich zertifizieren lässt, ist die Nicht-Konformität. Sprich: Egal, was der Nutzer mit dem Auto/der Software macht, er wird in keinem denkbaren Nutzungsszenario der StVO/GoBD gerecht. Doch wer braucht schon Nicht-Konformitäts-Zertifikate, Armutszeugnisse? Wird wenigstens ein Szenario für eine konforme Nutzung identifiziert, was folgt daraus angesichts einer möglicherweise unendlichen Anzahl nicht-konformer Nutzungen? Die „Nicht-(Nicht-Konformität)“. Nicht-(Nicht-Konformität) bedeutet nun längst nicht Konformität. Minus mal minus gibt hier – anders als in der Arithmetik – eben nicht plus. Denn Konformität würde bedeuten, dass nicht-konforme Nutzungen völlig ausgeschlossen werden können. Sowohl StVO-Konformität als auch GoBD-Konformität sind nicht Produkteigenschaften, sondern Nutzungs- oder Prozesseigenschaften. In beiden Prozessarten werden Produkte genutzt, die bestimmte Qualitätseigenschaften haben müssen. Doch diese notwendigen Eigenschaften sind noch längst keine hinreichenden. Ein Auto muss sich bremsen lassen (notwendig), doch die stärksten Bremsen helfen nichts, wenn der Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit durch eine geschlossene Ortschaft brettert und dabei geblitzt wird. Analog verhält es sich bei den GoBD. Wer vom Betriebsprüfer „geblitzt“ wird, wird dies nicht aufgrund von Mängeln an seiner Software, sondern weil er seine nicht-nicht-GoBD-konforme Software (fahrlässig oder vorsätzlich) falsch angewandt hat. Wenn Sie sich detaillierter mit Fragen der GoBD-Konformität auseinandersetzen wollen, dann schauen Sie am besten in die Diskussion, über die wir nachfolgend berichten. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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