31.03.2026
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![]() Gerhard Schmidt Markierten die GDPdU 2002 den Beginn der elektronischen Steuerprüfung, so kann das Inkrafttreten der GoBD Anfang 2015 als Einstieg in die „Elektronische Steuerprüfung 2.0“ angesehen werden. Nicht nur äußerlich, dadurch dass ein in die Jahre gekommenes BMF-Schreiben durch ein anderes abgelöst wurde. Insbesondere inhaltlich zeichnet sich unter vielen Aspekten eine neue Qualitätsstufe ab, wie die Beiträge dieses Newsletters belegen. Die GoBD zwingen zu einer neuen Auseinandersetzung mit Fragen der Digitalisierung, die eigentlich klar sein müssten, etwa der Frage „Was bedeutet bei elektronischen Aufzeichnungen und Büchern Zeitgerechtheit?“. Antworten darauf gibt die erste Folge der Serie „Experten erläutern die GoBD“. Die Prüfmethoden der Finanzverwaltung haben ein neues Niveau erreicht, etwa die summarische Risikoprüfung (SRP), wie im Rückblick auf die Fachtagung „Digitale Datenanalyse 2015“ zu lesen ist. Und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung justierte jüngst die Befugnisse und Grenzen der Finanzverwaltung in wesentlichen Punkten, wie dem Zugriff auf die Kassendaten eines Einzelunternehmens oder ganz aktuell der Zulässigkeit des Zeitreihenvergleichs bei Zuschätzungen. Ich gebe zu, dass ich mich in den letzten Jahren manchmal gefragt habe, wie lange das Thema elektronische Steuerprüfung wohl noch richtig trägt. Heute bin ich mir sicher: noch lange, jetzt wo die „Elektronische Steuerprüfung 2.0“ in Fahrt kommt. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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