31.03.2026
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![]() Gerhard Schmidt Vor einigen Jahren erzählte mir ein Betriebsprüfer, dass er inkognito eine Messe für den Handel besuchte und sich dort Kassensysteme anschaute. Auf gezielte Nachfrage wurde ihm fast überall bestätigt, dass sich die Systeme selbstverständlich zur Steuerverkürzung manipuliert lassen. Offenbar eine vom jeweiligen Standpersonal routiniert zu beantwortende Standardfrage. Die Antworten könnten sich für die Anbieter nun rächen. Hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz doch jüngst entschieden, dass Hersteller manipulierbarer Kassensysteme persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden haften. Das Urteil dürfte noch für viel Wirbel sorgen. Wer seine Gewinne mithilfe eines Kassensystems künstlich reduziert hat, damit in der Betriebsprüfung aufgeflogen ist und nun kräftig Steuern nachzahlen muss, der wird leicht versucht sein, einen Teil der Nachforderung des Fiskus an den Hersteller seines Kassensystems weiterzureichen. In dessen Haut möchte ich nicht stecken. Die augenzwinkernde Komplizenschaft zwischen Anbieter und Kunde war über Jahre prägend für den Markt für Kassensysteme. Nun treibt die Rechtsprechung einen Keil zwischen beide. Die neue Haftung der Hersteller könnte in der Praxis allerdings schnell beschränkt sein, denn nur von einem solventen Hersteller ist vom Steuersünder etwas zu holen. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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