02.10.2024
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Rechtsstreite um steuerlich relevante Daten und deren InterpretationEditorial des Email-Newsletters 07-2013 vom 19.07.201319.07.2013 Gerhard Schmidt Zu Zeiten großangelegten illegalen Zugriffs auf Daten von Unternehmen und Privatpersonen stellt sich jenseits der allgemeinen Aufgeregtheit die nicht einfach zu beantwortende Frage, wo genau die Grenze zwischen illegalem und legalem Datenzugriff durch den Staat zu ziehen ist und wie die legal abgegriffenen Daten interpretiert werden dürfen. In unserem Kontext interessieren uns besonders die steuerlich relevanten Daten, auf die der Fiskus möglichst umfassend zugreifen möchte, die Unternehmen diese jedoch nur sparsamst herausrücken wollen. Kein Wunder, dass in immer mehr Streitfällen die Finanzgerichte bemüht werden, wie die Meldungen dieses Newsletters zeigen. Gelangen die Finanzgerichte zu konträren Urteilen, ist eine höchstrichterliche Klärung nötig. Zwei spannende Fragen stehen hier demnächst an. Einmal der Zugriff auf Apothekendaten in freiwillig eingesetzten Systemen. Da sind sich die Finanzgerichte Hessen und Sachsen-Anhalt nicht einig. Zum anderen, welche Schlüsse aus den Ergebnissen eines Zeitreihenvergleichs gezogen werden dürfen. Da haben die Finanzgerichte Köln und Münster unterschiedliche Ansichten. Beide Fälle berühren ganz zentrale Fragen der elektronischen Steuerprüfung, die hoffentlich bald durch den Bundesfinanzhof geklärt werden. Geht es doch dabei ganz allgemein auch um die Frage des Datenzugriffs auf Vor- und Nebensysteme und die Aussagekraft der durch mathematisch-statistische Methoden erzielten Ergebnisse einer Datenanalyse. Gerichtliche Auseinandersetzungen im GDPdU-Kontext (noch müssen wir hier nicht von den GoBD sprechen, deren zweiten Entwurf das BMF kürzlich vorgelegt hat) scheinen zuzunehmen. Da ist das kürzlich für Steuerberater und Rechtsanwälte erschienene Buch zu Finanzgerichtsverfahren bestimmt hilfreich - zumindest für die eine Seite. Ihr Gerhard Schmidt
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