08.09.2023
|
Big Data und elektronische Steuerprüfung?Editorial des Email-Newsletters 02-2013 vom 22.02.201325.01.2013 ![]() Gerhard Schmidt Ich sehe die fetten Lettern auf mindestens jedem zehnten Messestand der in wenigen Tagen beginnenden CeBIT 2013 schon vor mir: Big Data. Nachdem beim Stichwort Cloud inzwischen nur noch alle lässig mit der Schulter zucken, bedarf es in der IT eines neuen Hype-Themas. Und so verspricht nun wohl jede Software, in der bisher lediglich in einer Datenbank ein paar Daten hin- und hergeschoben wurden, auch locker Big Data zu bewältigen. Müssen wir uns nun auch im Kontext der elektronischen Steuerprüfung mit dem Thema beschäftigen? Der Datenhunger des Fiskus wird schließlich immer größer. Immer mehr Daten sind elektronisch abzuliefern (E-Bilanz) oder auf Anforderung bereitzustellen (GDPdU). Vielleicht kommen da schon einmal einige Terabytes zusammen, doch erst mit einigen Nullen mehr am Ende bei Petabytes oder Exabytes kommen wir in die Größenordnung von Big Data. Dann sind wir auch nicht mehr bei betriebswirtschaftlichen Anwendungen sondern in Gebieten wie der Klimaforschung oder der Kernphysik. Seit dem Start der elektronischen Steuerprüfung vor über einem Jahrzehnt haben sich die Anforderungen an die Analyse steuerlich relevanter Daten praktisch nicht geändert. Uns so brauchen wir im Schriftzug "Big Data" nicht mehr sehen als ein neues Gestaltungselement der Messebauer. Ihr Gerhard Schmidt
© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBald verkürzte Aufbewahrungsfristen? Aus dem BMFAutomationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung Aus dem BMFAus dem BMFAus dem BMFStatistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2022 Aus der FinanzverwaltungNeues Landesamt gegen Finanzkriminalität geht in NRW an den Start Aus der FinanzverwaltungÜber 1,2 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Hessen LiteraturFinanzethik und Steuergerechtigkeit (Markus Meinzer, Manfred Pohl) Aus dem BMFNeufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO Aus der FinanzverwaltungSteuerfahndung Hamburg fragte Umsätze von 56.000 Airbnb-Anbietern ab Aus der BundesregierungEntwicklungen beim Steuervollzug 2022 Verfahrens- dokumentation-CommunityWer ist für die einzelnen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation zuständig? Partner-PortalVeranstalter |
08.09.2023