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Grünes Licht für elektronische RechnungenEditorial des Email-Newsletters 07-2012 vom 20.07.201218.07.2012 Gerhard Schmidt Was wird der Außenprüfer wohl sagen, wenn er meine unsignierten elektronischen Rechnungen unter die Lupe nimmt? Diese Frage hat viele Unternehmen seit dem 1. Juli 2011 beschäftigt, dem Datum, ab dem in Deutschland die Signaturpflicht für elektronische Rechnungen entfiel. Wie muss das von der EU und damit auch vom deutschen Gesetzgeber geforderte innerbetriebliche Kontrollverfahren zur Prüfung der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts einer Rechnung ausgestaltet sein, damit es vor dem Auge des Fiskus Bestand hat? Darum rankten sich viele Spekulationen, geschürt teilweise von handfesten wirtschaftlichen Interessen. Das BMF-Schreiben "Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011" vom 2. Juli 2012 setzt nun all diesen Spekulationen ein Ende und wir stellen erfreut fest: Einfacher und unkomplizierter wie jetzt von der Finanzverwaltung akzeptiert, geht es im Rahmen der europäischen Vorgaben wohl kaum. All die Unternehmen, die aus Unsicherheit mit dem elektronischen Rechnungsaustausch noch gewartet haben, haben nun grünes Licht. Orientierung könnte ihnen dabei die "Merksätze zum elektronischen Rechnungsaustausch" des Branchenverbandes Bitkom liefern. Manches ist bei elektronischen Rechnungen dann doch zu beachten. Wer tiefer in den elektronischen Rechnungsaustausch einsteigen will, findet vielleicht Anregungen in der vorgestellten kostenlosen internationalen Marktstudie zur E-Rechnung oder beim EXPP-Summit im September, zu dem der Veranstalter auch ein Freikartenkontingent anbietet. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem BMF-Schreiben folgt dann im nächsten Newsletter. Ihr Gerhard Schmidt
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