02.10.2024
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Gerhard Schmidt Im Sommer 2001 wurden die GDPdU veröffentlicht, vor fast neun Jahren. Seit Anfang 2002 gelten sie. Doch erst seit dem 25. Dezember 2008 muss man sie wirklich ernst nehmen, lässt uns die Finanzverwaltung wissen. Erst ab diesem Tag bekam der Fiskus mit dem Verzögerungsgeld das erste echte Sanktionsmittel bei GDPdU-Verstößen an die Hand. Davor standen im Arsenal der staatlichen Drohwerkzeuge nur stumpfe Schwerter: Wer für Wirtschaftsjahre bis 2007 eine saubere Buchführung auf Papier vorlegen kann, hat nichts zu befürchten. Die Logik dahinter, wie sie auch in der Kurzinfo der OFD Münster formuliert ist: Erst ab 2008 sind Rückstellungen für die elektronische Steuerprüfung zulässig, denn davor war eine Missachtung der Verpflichtung zum Datenzugriff nicht sanktionsbewehrt. Waren die ersten sechs Jahre GDPdU also nur heiße Luft und viel Lärm um nichts? Es scheint so. Nehmen wir einmal den gewissenhaften, vorausschauenden Unternehmer, der bereits Anfang 2002 einen Systemwechsel für 2007 plante. Er hat - nur um die GDPdU zu erfüllen - einen externen Berater bezahlt, ein Archivsystem und eine Auswertungssoftware angeschafft und ein Projekt zur Datenmigration aus dem Altsystem ins Archiv aufgesetzt. Dafür hat er einige Jahre eine Rückstellung gebildet. Dann kam der Betriebsprüfer. Der hat erst einmal die Rückstellung gestrichen. Und sich ansonsten über die tollen Datenzugriffsmöglichkeiten gefreut, die ihm so vorbildlich zur Verfügung standen. Darüber kann sich der Unternehmer, der das Thema Systemwechsel auf die leichte Schulter genommen hat, nur amüsieren. "Wenn ich keine Sanktionen zu befürchten habe, dann mache ich auch nichts." war seine wirtschaftlichem Risikokalkül folgende Einstellung. Mit dieser hat er viel Geld gespart. Und den mahnend erhobenen Zeigefinger des Betriebsprüfers mit einem Achselzucken quittiert. Doch damit ist es heute vorbei. Wie ernst es nun werden kann, zeigt ein Blick in den neuen Fragen- und Antworten-Katalog der Finanzverwaltung zum Verzögerungsgeld. Danach sollte klar sein: spätestens jetzt ist zu handeln. Noch liegt das Wirtschaftsjahr 2008 nicht allzu weit zurück und dessen steuerlich relevante Daten sind noch großenteils vorhanden. Denn auch für Daten gilt das aus der Physik bekannte Entropiegesetz: Wenn nicht regelmäßig in die Erhaltung der Datenstruktur investiert wird, zerfallen die Daten im Laufe der Zeit. Worauf warten Sie noch? Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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