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Steuersünder-CDs und föderales KalkülEditorial des Email-Newsletters 02-2010 vom 15.02.201012.02.2010 ![]() Gerhard Schmidt Einmal im Jahr muss ich das Thema an dieser Stelle aufgreifen: Das ungleiche Engagement von Steuerprüfung und Steuerfahndung in den einzelnen Bundesländern. Aktueller Anlass: die Diskussion um den Ankauf der Steuersünder-CDs. Länder wie Nordrhein-Westfalen wollen den Kauf durchziehen. Länder wie Baden-Württemberg oder Bayern dagegen sind skeptisch. Das altbekannte Muster. Und die altbekannte Logik. Was hat ein reiches Bundesland von Mehrergebnissen aus Steuerprüfung und Steuerfahndung? Fast nichts. Denn das meiste fließt über föderale Ausgleichskanäle an andere Bundesländer. Möglicherweise ist alles sogar nur ein Nullsummenspiel. Denn die Kosten für die Prüfdienste trägt jedes Land selbst - ohne Länderausgleich. Da liegt dann die betriebswirtschaftliche Logik nahe: Wenn sich intensivere Prüfungen für das Land nicht rechnen, dann genügt eine personell bescheiden ausgestattete Steuerbürokratie. Und bei einer Steuersünder-CD, deren Kauf sich für den Staat als Ganzes fraglos lohnt, fragen sich die Länder: Ist das auch für uns so? Darüber hinaus: Je weniger geprüft wird, desto attraktiver ist der Standort für Unternehmen. So war mein erstes Editorial zu diesem Thema vor sieben Jahren auch überschrieben mit "Föderaler Wettbewerb im Nicht-Prüfen?" Im Interesse einer bundeseinheitlich gleichmäßigen und gerechten Besteuerung ist daher weiteres Mal zu fordern: eine Bundessteuerverwaltung. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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