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GDPdU-Konflikte lassen sich auch ohne Finanzgerichte lösen nicht zuletzt dank Ihrer MitwirkungEditorial des Email-Newsletters 6-2007 vom 07.06.2007![]()
Was darf die Finanzverwaltung bei der elektronischen
Steuerprüfung? Was muss ein Unternehmen leisten, um den gesetzlichen
Anforderungen dabei zu genügen? Der Gesetzestext, der die Voraussetzungen für
die elektronische Steuerprüfung schafft, besteht aus nicht einmal 150 Wörtern.
Wörter und Begriffe, die genau interpretiert sein wollen. Determinieren sie
doch den Aufwand, den ein Unternehmen für eine gesetzeskonforme Lösung zu
betreiben hat. Interpretationskonflikte zwischen Finanzverwaltung und
Unternehmen sind vorprogrammiert. Das zeigen die immer zahlreicheren
einschlägigen Urteile der Finanzgerichte aktuell die aus Düsseldorf. Manch
umstrittene Frage lässt sich aber auch klären, bevor eine der Konfliktparteien
vor Gericht zieht. Der bei einer Prüfung beanstandete formelle
Buchführungsmangel bei einem SAP-Anwender beispielsweise, über den wir kürzlich
berichtet haben. Liegt hier tatsächlich ein Mangel beim Unternehmen vor? Und
falls ja, wer ist dafür verantwortlich? Der Softwarehersteller oder das
Unternehmen? Oder macht es sich die Finanzverwaltung schlicht zu einfach, wenn
sie sich mit komplexeren Datenstrukturen konfrontiert sieht? Das legen die
Stellungnahmen von Rainer Böhle und Roger Odenthal nahe. Von Anfang an ist es
das Bestreben dieses Forums, solche Fragen aufzugreifen, zu diskutieren und zu
klären mit dem Ziel, für alle Betroffenen und Beteiligten mehr Transparenz in
die komplexe Thematik zu bringen. Mit welchem Problem beschäftigen Sie sich
als Unternehmer, als Prüfer, als Berater ? Können Sie über kontroverse
Ansichten zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen berichten? Oder über
Erfahrungen bei Außenprüfungen? Informieren Sie uns und wir greifen Ihre Frage
oder Ihren Fall auf. Gerne auch ohne Nennung von Person und
Unternehmen/Behörde. Denn nicht jeder, der sich hier konstruktiv an einer
Sachdiskussion beteiligen möchte, will auch mit seinem Namen in der Fachpresse
erscheinen.
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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