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Neue Herausforderungen - spekulative AnnahmenEditorial des Email-Newsletters 05-2005 vom 9.05.2005
Während der Großteil der Unternehmen erst noch für das Thema
elektronische Archivierung sensibilisiert werden muss, wie der
Erfahrungsbericht von Magdalena Baumgärtel zeigt, werden manch einem
von denen, die bereits vorschriftsmäßig archivieren, plötzlich
zusätzliche Anforderungen mit neuen Herausforderungen bewusst. Originär
digitale, steuerlich relevante Dokumente nur zu archivieren reicht
nicht, sofern diese Belegfunktion haben. Denn auf einem Beleg müssen,
so ruft uns Stefan Müller in Erinnerung, nach GoBS Angaben zur
Kontierung, zum Ordnungskriterium für die Ablage und zum Buchungsdatum
angebracht werden. Während eine Behörde - die Finanzverwaltung -
bereits funktionierende Archivierungslösungen von allen Unternehmen
fordert, will sich eine andere über das komplexe Thema erst einmal
einen Überblick verschaffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (gibt es eine deutsche Behörde mit konzentrierterem
IT-Sachverstand?) hat gerade eine Studie zum Thema "Rechtsverbindliche
elektronische Langzeitarchivierung ausgeschrieben. Bereits 2007 sollen
fundierte Ergebnisse vorliegen. Dann werden wir hoffentlich offizielle
Klarheit haben: Die Außenprüfer wissen dann ganz genau, was wir
Unternehmen bis dahin verbindlich ahnen müssen.
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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