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Nicht alle steuerlich relevante Daten liefern dem Prüfer auch InformationenEditorial des Email-Newsletters 01-2005 vom 19.01.2005![]()
Die endlose Debatte um die nach Abgabenordnung elektronisch
aufzubewahrenden Unterlagen wurde bislang auf einer hauptsächlich
formalen, technischen Ebene geführt, der Ebene von Daten. Daten an sich
haben keine Bedeutung und keinen Wert. Erst wenn aus Daten
Informationen gewonnen werden, sind sie von Nutzen. Informationen
stellen Wissensgewinn dar. Sie stellen Bezüge her und erklären
Sachverhalte. Daten werden zu Informationen durch Interpretation durch
den Menschen. Eine maschinelle Auswertung (etwa durch eine
Prüfsoftware) kann der Interpretation vorausgehen. Die Verbindungsdaten
eines Telekommunikationsunternehmens etwa sind streng formal steuerlich
relevante Daten, da sich aus ihnen der Betrag der verschickten
Telefonrechnungen ergibt. Dass ein Prüfer aus diesen Daten für ihn
relevante Informationen gewinnt, kann ich mir beim besten Willen nicht
vorstellen. Ein Vertreter der Finanzverwaltung sagte mir einmal,
nachdem er vor dem Auditorium zum Thema Steuerlich relevante Daten
heftig die formale Keule geschwungen hatte: Jeder Einzelne im Publikum
weiß genau, von welche Daten in seinem Unternehmen ich gesprochen
habe! Im Klartext: die Daten, aus denen sich Informationen gewinnen
lassen. Die Botschaft aus der Finanzverwaltung an die Unternehmen ist:
Nach formalen Kriterien aufbewahren müsst ihr viele Daten,
interessieren tut uns jedoch nur ein Teil davon. Folgen wir als
Unternehmen doch einfach dieser Logik und konzentrieren uns bei der
elektronischen Aufbewahrung auf die Daten, von denen wir (aus
Erfahrung) wissen, dass sich der Prüfer dafür auch interessiert.
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2022, Autorenrechte bei den Autoren |
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