30.04.2026
|
|
Nicht alle steuerlich relevante Daten liefern dem Prüfer auch InformationenEditorial des Email-Newsletters 01-2005 vom 19.01.2005![]()
Die endlose Debatte um die nach Abgabenordnung elektronisch
aufzubewahrenden Unterlagen wurde bislang auf einer hauptsächlich
formalen, technischen Ebene geführt, der Ebene von Daten. Daten an sich
haben keine Bedeutung und keinen Wert. Erst wenn aus Daten
Informationen gewonnen werden, sind sie von Nutzen. Informationen
stellen Wissensgewinn dar. Sie stellen Bezüge her und erklären
Sachverhalte. Daten werden zu Informationen durch Interpretation durch
den Menschen. Eine maschinelle Auswertung (etwa durch eine
Prüfsoftware) kann der Interpretation vorausgehen. Die Verbindungsdaten
eines Telekommunikationsunternehmens etwa sind streng formal steuerlich
relevante Daten, da sich aus ihnen der Betrag der verschickten
Telefonrechnungen ergibt. Dass ein Prüfer aus diesen Daten für ihn
relevante Informationen gewinnt, kann ich mir beim besten Willen nicht
vorstellen. Ein Vertreter der Finanzverwaltung sagte mir einmal,
nachdem er vor dem Auditorium zum Thema Steuerlich relevante Daten
heftig die formale Keule geschwungen hatte: Jeder Einzelne im Publikum
weiß genau, von welche Daten in seinem Unternehmen ich gesprochen
habe! Im Klartext: die Daten, aus denen sich Informationen gewinnen
lassen. Die Botschaft aus der Finanzverwaltung an die Unternehmen ist:
Nach formalen Kriterien aufbewahren müsst ihr viele Daten,
interessieren tut uns jedoch nur ein Teil davon. Folgen wir als
Unternehmen doch einfach dieser Logik und konzentrieren uns bei der
elektronischen Aufbewahrung auf die Daten, von denen wir (aus
Erfahrung) wissen, dass sich der Prüfer dafür auch interessiert.
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Aus der FinanzverwaltungThüringens Betriebsprüfung erreicht Rekord an unangekündigten Kassen-Nachschauen Aus der FinanzverwaltungKassenkontrollen: Viele Mängel in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielt 2025 Mehrergebnis in Höhe von rund 45 Mio. Euro RegelungsvorhabenBStBK fordert Nachbesserungen beim Referentenentwurf einer Außenprüfungsordnung RegelungsvorhabenKritische Würdigung des Entwurfs einer Außenprüfungsordnung durch den DStV LiteraturSteuerfreie Benefits, geldwerte Vorteile und die Sicht des Prüfers (Jan-Phillip Muche) Elektronische RechnungenNeuer FAQ-Katalog der BStBK zur E-Rechnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
30.04.2026