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Steuerehrlichkeit mit HakenEditorial des Email-Newsletters 09-2004 vom 20.09.2004
Kürzlich wurde ich Premium-Mitglied im Open Business Club (www.openbc.com),
einer hervorragend konzipierten Online Networking-Plattform zur
Anbahnung und Pflege von Geschäftskontakten (Schauen Sie einmal
hinein!). Ich registrierte mich und fünf Minuten später erhielt ich per
Email meine Rechnung als PDF-Datei - ohne qualifizierte elektronische
Signatur, die Voraussetzung für den Vorsteuerabzug wäre. Ausgedruckt
und ... ? ... für die Langhülle gefaltet, etwas geknittert und ab in
die Buchführung? Da plagte mich dann doch das Gewissen des ehrlichen
Steuerbürgers. Ich forderte also eine vorsteuerabzugsfähige Rechnung
an, die auch prompt am nächsten Tag in meinem Briefkasten lag. Ich
öffnete den Umschlag und was hielt ich in Händen? Den Ausdruck einer
PDF-Datei, schwarz auf weißem Papier, für die Langhülle gefaltet, etwas
geknittert eine Rechnung bis ins kleinste Detail identisch mit dem
Ausdruck der Rechnung, die ich per Email erhielt. Nun stehe ich vor dem
Dilemma, dass ich durch das viele Vergleichen nicht mehr weiß, welches
der beiden Papiere aus meinem Drucker kam und welches aus dem Drucker
des Rechnungsausstellers, welches also zum Vorsteuerabzug berechtigt
und welches nicht. Dass hier dringender Regelungsbedarf besteht, ist
offensichtlich. Einige Ideen dazu hätte ich: Erstens: Rechnungen, die
schwarz auf weißem Papier gedruckt sind, berechtigen in Zukunft nicht
mehr zum Vorsteuerabzug, egal auf welchem Weg sie zugestellt werden.
Zweitens: Vorsteuerabzugsfähig sind nur noch Rechnungen, auf denen die
Geschäftsangaben des Ausstellers im Offsetdruck gedruckt sind oder die
auf Papier gedruckt sind, das als Wasserzeichen das Firmenlogo enthält.
Die Druck- und Papierindustrie weiß ich bei diesen Vorschlägen
geschlossen hinter mir. Vielleicht könnte man das Thema PDF-Rechnungen
von Seiten der Finanzverwaltung auch etwas pragmatischer angehen, so
dass sich nicht jeder, der die Vorsteuer aus einer per Email
zugestellten, elektronisch nicht qualifiziert signierten PDF-Rechnung
zieht, als Steuerhinterzieher vorkommen muss. Hat übrigens jemand eine
Idee, wie ich aus meinem Dilemma formal korrekt herauskomme?
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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