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Das Bundesfinanzministerium setzt Zeichen

Editorial des Email-Newsletters 05-2003 vom 05.09.2003

Gerhard Schmidt

Da sind sie, die Impulse aus dem Bundesfinanzministerium (BMF), die im letzten Newsletter an dieser Stelle angemahnt wurden. Tiefes Aufatmen bei den IT-Verantwortlichen vor allem in größeren Unternehmen und bei den Softwareherstellern dürfte der Hinweis des BMF auslösen, dass der (un)mittelbare Datenzugriff auf in ein Archivsystem ausgelagerte Daten nicht mehr nur über das Produktivsystem erfolgen darf, sondern auch über ein universelles Auswertungssystem. Endlich scheint im BMF nicht nur juristischer, sondern auch informationstechnischer Sachverstand die Verlautbarungen zur GDPdU zu beherrschen. Mit dem verblüffenden Ergebnis, dass insbesondere die Finanzverwaltung bedeutende Vorteile von dem nun zulässigen Lösungsmodell hat. Ein weiteres Zeichen setzte das BMF mit der Ablehnung der Eingabe der GDA GmbH. Insbesondere lehnt das BMF weiterhin eine Zertifizierung bestimmter Produkte, Systeme und Verfahren darin ab. Aus gutem Grund, denn GDPdU-Konformität ist eine Prozesseigenschaft und keine Produkteigenschaft. Unternehmensprozesse müssen nicht nur an einem bestimmten Stichtag GDPdU-konform sein (was sich zertifizieren ließe) sondern auch noch Monate und Jahre danach (was sich im voraus nicht zertifizieren lässt). So ist denn auch die Erfüllung der in den GoBS geforderten Prozessqualität nach wie vor eines der größten Probleme bei der Erfüllung der GDPdU. Ein Blick in das CobiT-Framework kann hier jedoch wertvolle Hinweise zur Umsetzung geben. Je klarer die GDPdU-konformen Lösungskonzepte im Großen werden, desto stärker treten nun die Vielzahl von Detailfragen und –probleme (beispielsweise die elektronische Rechnungsstellung) in den Vordergrund, wie die aktuellen Diskussionen und der Beitrag von Ulrich Kampffmeyer zeigen. Durch seine positiven Signale erlaubt das BMF den Unternehmen technisch einfachere und wirtschaftlichere Lösungen. Gleichzeitig kündigt es schärfere Sanktionen bei der Nichterfüllung der GDPdU-Anforderungen an. Also: Handeln! Spätestens jetzt!

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2003-05: Das Bundesfinanzministerium setzt Zeichen

04.12.2024

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