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Gesetzt zur E-Rechnungspflicht im parlamentarischen Verfahren

10.10.2023

Mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz soll eine Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen in einem standardisierten Datenformat für Leistungen zwischen Unternehmen eingeführt werden. Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 den Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Das Gesetz ist nun im parlamentarischen Verfahren und wird am 13. Oktober in erster Lesung im Bundestag beraten.

Alle Unternehmen sollen, unabhängig von ihrer Größe, ab dem 1.1.2025 zum Empfang von eRechnungen verpflichtet werden. Die Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen soll zeitlich gestreckt werden. Ab dem 1.1.2026 sollen zunächst alle Unternehmen zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen verpflichtet werden, deren Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen hat. Ab dem 1.1.2027 müssen dann auch alle anderen Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen.

(Pflicht zu elektronischen Rechnung in Artikel 29, Seite 57)

 

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17.11.2023

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