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Die 12 GDA-Thesen zur digitalen Archivierung? Blanker Unsinn!

Das "Forum Elektronische Steuerprüfung" bat die Fa. PROJECT CONSULT um eine Stellungnahme zu den 12 Thesen zur Archivierung der Firma GDA.

Dr. Ulrich Kampffmeyer antwortet.



Dr. Ulrich Kampffmeyer

Dr. Ulrich Kampffmeyer ist Geschäftsführer der PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmbH in Hamburg, einer unabhängigen Unternehmens-, Management-, Organisations-, Technologie- und Projektberatungsgesellschaft im Spezialgebiet Dokumenten-Technologien (DRT Document Related Technologies).


Offenbar kam die GDA mit der Diskussion um das Thema GDPdU nicht mehr zurecht (Eigentor!) und verlegt sich jetzt zur Abwechslung auf Thesen zur Archivierung. So bleibt man halt in der Diskussion und erhöht den Bekanntheitsgrad ... Doch was sind das für „Thesen"? Die einzelnen Punkte verweisen auf längst bekannte Texte und sind von der Aussagekraft zwischen Unsinn und unverständlich einzustufen. Die GDA wettert z.B. gegen Definitionen und Begriffe im Markt, versucht aber selbst laufend neue Begriffe einzuführen.

Einige Beispiele: Die Anbieter von elektronischen Archivsystemen sprechen nicht von „Auslagerung", das ist eine Verdrehung. Was ist denn nun ein „rechtstragendes Archiv", gibt es auch „linkstragende Archive", z.B. für URL-Links aus dem Internet - der Begriff „rechtstragend" ist purer Wortblödsinn. „Medienneutralität" heißt nicht, dass Archivierung ausgeschlossen wird. Man muss anerkennen, dass es verschiedenste Medien gibt, die für die Archivierung geeignet sind, natürlich abhängig vom jeweiligen Zweck der Archivierung. Hierzu gehören auch immer noch Papier, Mikrofilm, Bänder, CD-R, WORM, MO usw. Und was "Mainstream-Speichertechnologien" mit dem nicht definierten "Eigentlichen" der Archivierung zu tun haben ...

Im Übrigen ist ein elektronisches Dokument etwas "Immaterielles", elektrische Ladungszustände in einem elektronischen Speicher, die lediglich repräsentiert werden und wenn man es richtig macht und vom Informationstyp her möglich, als Kopie auch gedruckt werden können. Archivierung generell auf "Speicherschutzfunktion" zu reduzieren ist jenseits von allen Definitionen im wissenschaftlichen und DRT-Markt-Bereich.

Zum Thema Migration sollte sich der Autor einmal den jüngst von KBSt/BSI herausgegebenen Leitfaden ansehen. In der sich verändernden elektronischen Welt haben wir keine andere Chance, als Migration zu planen. Dies gilt auch für WORM-Medien: Wo sind denn die 14"-, die 12"-, die 8"-WORM-Speichersysteme und Medien, für die wir noch vor ein paar Jahren bis zu 100 Jahre Garantie bekommen haben? Alle längst migriert.

Auch hilft der Hinweis in einer These, dass die elektronische Signatur problematisch für die Archivierung sei, nicht weiter. Außerdem ist dies unrichtig. Die revisionssichere elektronische Archivierung böte die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen, dass zum Zeitpunkt der Speicherung Signatur und Zertifikat gültig waren, auch wenn die Gültigkeitsdauer inzwischen abgelaufen ist. Gerade hier bietet eine sinnvolle elektronische Archivierung Lösungen für das Problem personengebundener qualifizierter Signaturen.

Und was soll denn nun der Begriff der „Einschreibung"? Oder der Begriff der „Unverfügbarkeit". Physisch irreversibel zeichnen auch andere Medien als die echte WORM auf, z.B. die CD-R. Und geht es nicht um die Verfügbarkeit von Informationen aus einem Archiv und nicht um die „Unverfügbarkeit"? Begriffe, die es in diesem Umfeld nie gegeben hat und die für die Lösung der Archivsystemproblematik alles andere als dienlich sind.

Zum Schluss - der Archivar als die Lösung für alle Probleme der digitalen Archivierung. Ich selbst habe in meiner Keynote auf dem DLM-Forum der Europäischen Kommission 1999 die Rolle des Archivars betont, dass er vom Ende der Informationskette im Archiv an den Anfang des Lebenszyklus muss, um als Information Manager bereits bei der Entstehung von Information sicherzustellen, das die Information archivierbar und erschließbar wird. Die letzte These von GDA verstehe ich allerdings von der Formulierung her so, dass jeder Anwender nun seinen eigenen Archivar braucht. Durch ein gigantisches Umschulungs- und Einstellungsförderungsprogramm würden wir so in Deutschland Millionen von Arbeitslosen abbauen können.

Zusammengefasst: die Thesen sind weder Thesen noch haben sie irgendeine Relevanz für das Thema digitale Archivierung. Man sollte sich hier besser an die 10 Thesen des VOI Verband Organisations- und Informationssysteme e.V. im Buch „Grundsätze der elektronischen Archivierung" halten. Die 10 Merksätze des VOI sind zwar schon von 1997, werden aber auch noch die nächsten 50 Jahre ihren Wert behalten. Den Autoren der 12-GDA-Thesen dürften die VOI-Merksätze bekannt sein, da die GDA immerhin im VOI für den Arbeitskreis „Archivtechnologien" zuständig zu sein scheint.

Zum Schluss: es schmerzt mich persönlich, mich mit wenig qualifizierten Statements eines einzelnen Anbieters auseinanderzusetzen. Elektronische Archivierung ist wichtig und gehört als Infrastrukturkomponente in jede moderne IT-Umgebung. Mit solchen immer neu angezettelten Diskussionen, ständig neuen „Schlenkern" in der Argumentation, „Verdrehungen" und „Richtungswechseln" sowie der Diskr1minierung anderer Anbieter schadet die GDA nicht nur ihrer eigenen Glaubwürdigkeit sondern auch zunehmend der DRT-Branche. Diese 12 Thesen auch noch als Bestandteil einer Eingabe an das Bundesministerium für Finanzen zu senden, ist schon als lächerlich zu betrachten!

11.07.2003

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Dr. Ulrich Kampffmeyer: Kommentar zu den 12 Thesen zur Archivierung der GDA GmbH

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