07.02.2025
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Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer startet im November27.09.2024 Jeder wirtschaftlich Tätige erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach §§ 139a und 139c AO, die durch das BZSt ab November 2024 stufenweise vergeben wird. Unternehmen erhalten diese ohne Antrag entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über ihr ELSTER Benutzerkonto.Die W-IdNr. gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie können daher elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden. © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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07.02.2025