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BMF

Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer startet im November

27.09.2024

Jeder wirtschaftlich Tätige erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach §§ 139a und 139c AO, die durch das BZSt ab November 2024 stufenweise vergeben wird. Unternehmen erhalten diese ohne Antrag entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über ihr ELSTER Benutzerkonto.

Die W-IdNr. gilt zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Durch sie können daher elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden.

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Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) startet im November

07.02.2025

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