04.06.2026
|
|
Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden SachverhaltBMF-Schreiben vom 30. Juli 2008 - IV A 3 - S 0223/07/10002 -Unter Zugrundelegung des Prinzips der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sind Vergleiche über Steueransprüche nicht möglich. Jedoch ist in Fällen erschwerter Sachverhaltsermittlung unter bestimmten Voraussetzungen zur Förderung der Effektivität der Besteuerung als auch zur Sicherung des Rechtsfriedens eine die Beteiligten bindende Einigung über die Annahme eines bestimmten Sachverhalts und über eine bestimmte Sachbehandlung (AEAO, Nr. 1 zu § 88 AO) möglich. Derartige Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde werden als tatsächliche Verständigung bezeichnet. Beabsichtigen die Beteiligten, sich auf diese Weise über eine bestimmte Sachbehandlung zu verständigen, sind die in dem BMF-Schreiben ausgeführten Grundsätze zu beachten.
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialEnd- und Zwischenspurt bei der E-Rechnung VeranstaltungenE-Rechnungs-Gipfel 2026 in Berlin: Lösungen für die erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnungs-Pflicht LiteraturDie E-Rechnung (Gregor Danielmeyer, Dirk J. Lamprecht) RechtlichesZeitgleiche Lohnsteuer- Außenprüfung und Betriebsprüfung RechtsprechungLiteraturIm Fadenkreuz des Fiskus (Jörg Burkhard) Aus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Elektronische RechnungenNeuer FAQ-Katalog der BStBK zur E-Rechnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
04.06.2026