07.03.2025
|
Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen - VerrechnungspreisdokumentationBMF-Schreiben vom 12. April 2005 mit dem Aktenzeichen - IV B 4 - S 1341 - 1/05 -Mit einer Verwaltungsanweisung in Form eines BMF-Schreibens vom 12. April 2005 mit dem Aktenzeichen - IV B 4 - S 1341 - 1/05 - hat sich die Finanzverwaltung eingehend in einem 76 Seiten umfassenden Schreiben zu Dokumentationspflichten bei der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen geäußert. Das BMF-Schreiben befasst sich mit den gesetzlichen Vorgaben des mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetzes vom 16. Mai 2003 eingeführten § 90 Abs. 3 Abgabenordnung sowie der daraus resultierenden Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung vom 13. November 2003.Das Schreiben soll zur Rechtssicherheit in dieser international an Bedeutung weiter zunehmenden Rechtsmaterie beitragen und stellt im Kern die Ermittlungsgrundsätze der Finanzbehörden im Rahmen der steuerlichen Betriebsprüfung, die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen in Form seiner Verpflichtung zur so genannten Sachverhaltsdokumentation und der Angemessenheitsdokumentation seiner Verrechnungspreise dar. Außerdem werden detailliert die Folgen von Verstößen gegen diese Mitwirkungspflichten erläutert. Im Rahmen der Angemessenheitsdokumentation muss das Unternehmen darlegen, dass es sich bemüht hat, den Grundsatz des Fremdverhaltens zu beachten. Deutschland hat dadurch seine Vorschriften hinsichtlich der Dokumentation sowie der sich bei einer Nichteinhaltung ergebenen Konsequenzen an die internationalen Standards angepasst, wie sie in anderen Industriestaaten - insbesondere den USA, Kanada, Australien, Frankreich, Groß-Britannien, sowie den Niederlanden, um nur unsere wichtigsten Handelspartner zu nennen - bereits seit längerem gelten. So soll das BMF -Schreiben zusammen mit den gesetzlichen Regelungen einen Beitrag dazu leisten, dass in Deutschland erwirtschaftete Erträge tatsächlich auch hier besteuert werden können. Mit dem für eine Verwaltungsanweisung großen Umfang trägt das Bundesministerium der Finanzen den Informationswünschen der Industrie und den Bedürfnissen der Prüfungsdienste der Verwaltungen von Bund und Ländern Rechnung. Um die Dokumentationsanforderungen in den richtigen Bezug zu setzen, enthält es auch Ausführungen, die nicht das Verfahren betreffen, wie z.B. Aussagen zu Verrechnungspreismethoden. Denn der Anwender in der Finanzverwaltung oder dem Unternehmen muss wissen, welche inhaltlichen Anforderungen an die Dokumentationspflicht gestellt werden. Das BMF-Schreiben vom 12. April 2005 steht im Kontext der seit 1998 laufenden Überarbeitung der Grundsätze der Finanzverwaltung zur Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen. Es wurde von einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen in mehrjähriger Arbeit erstellt, die sich aus erfahrenen Betriebsprüfern auf dem Gebiet der Verrechnungspreise zusammensetzt.
|
AktuellEditorialBürokratieaufbau bei der Steuercloud Aus dem BMFAus dem BMFÄnderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) Veranstaltungen20 Jahre Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse UnterhaltungSchwarzgeld - Steuerfahnder Josi Bachler ermittelt (Gerhard Levy) Geschenkidee"Nur der Kaffee sollte Schwarz sein - Ihre Steuerfahndung" RechtlichesPositionspapier der BStBK zum Einsatz von Tax CMS in Betriebsprüfungen RechtsprechungAuftragsprüfung bei einem Steuerberater Aus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz LiteraturGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
07.03.2025