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§ 14 Abs. 3 Nr. 1, § 14b Umsatzsteuergesetz (UStG) - elektronische Übermittlung und Aufbewahrung von Rechnungen

BMF-Schreiben vom 30. Oktober 2007 - IV A 5 - S 7287-a/07/0005 -

Der Hintergrund dieses BMF-Schreibens ist, dass zum 1. Januar 2008 die Bundesnetzagentur vor diesem Tag vorgenommene 1024-Bit-Signaturen nicht mehr als sicher ansieht und sich von daher die Frage stellt, ob elektronisch signierte Rechnungen zur Erhaltung der Signaturqualität mit einer sicheren Signatur übersigniert werden müssen. Das Schreiben stellt klar, dass dies nicht erforderlich ist.

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BMF-Schreiben: § 14 Abs. 3 Nr. 1, § 14b Umsatzsteuergesetz (UStG) - elektronische Übermittlung und Aufbewahrung von Rechnungen

02.10.2024

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