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Kosten der Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 3 - 5 AO i.d.F.

BMF-Schreiben vom 08.Dezember 2006 - IV A 4 - S 0224 -12/06-

Durch das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) wird § 89 AO um eine Gebührenregelung für die Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO ergänzt. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt dazu Folgendes: ...

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BMF-Schreiben: Kosten der Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 3 - 5 AO i.d.F.

02.10.2024

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