30.04.2026
|
|
Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 bis 5 AOBMF-Schreiben vom 12.März 2007 - IV A 4 - S 0224/07/0001Dieses Schreiben wurde mit Schreiben vom 18. Dezember 2007 aufgehoben!Durch das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) wird § 89 AO um eine Gebührenregelung für die Erteilung verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 2 AO ergänzt. Das BMF-Schreiben vom 08.Dezember 2006 dazu wird durch dieses Schreiben erstetz. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Erhebung von Gebühren für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft (§89 Abs. 3 bis 5 AO) folgendes: ...
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Aus der FinanzverwaltungThüringens Betriebsprüfung erreicht Rekord an unangekündigten Kassen-Nachschauen Aus der FinanzverwaltungKassenkontrollen: Viele Mängel in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielt 2025 Mehrergebnis in Höhe von rund 45 Mio. Euro RegelungsvorhabenBStBK fordert Nachbesserungen beim Referentenentwurf einer Außenprüfungsordnung RegelungsvorhabenKritische Würdigung des Entwurfs einer Außenprüfungsordnung durch den DStV LiteraturSteuerfreie Benefits, geldwerte Vorteile und die Sicht des Prüfers (Jan-Phillip Muche) Elektronische RechnungenNeuer FAQ-Katalog der BStBK zur E-Rechnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
30.04.2026