20.06.2025
|
Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Merkmale zum 1. Januar 2007BMF-Schreiben vom 21. September 2006 - IV A 7 - S 1450 - 29/06 -Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO - 2000 - ab 1. Januar 2007 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die meinem Schreiben vom 27. Januar 2003 - IV D 2 - S 1450 - 4/03 - (BStBl I S. 108) angefügte Zuordnungstabelle.
© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialKI in Steuerprüfung und Steuerfahndung Aus der FinanzverwaltungNordrhein-Westfalen und Fraunhofer IAIS erproben KI-Einsatz bei der Steuerfahndung KassenDeutscher Steuerberaterverband zur Einführung einer Registrierkassenpflicht Aus dem BMFNeues Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungs-zusammenarbeit RechtsprechungVerwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren Aus der Finanzverwaltung1,6 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Hessen Aus der FinanzverwaltungÜber 3,2 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Bayern VerbändeUmfrage zur Evaluierung des Kassengesetzes und der Kassensicherungs-verordnung LiteraturGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
20.06.2025