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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

BMF-Schreiben vom 16. Januar 2006 - IV A 4 - S 0062 - 1/06 -

Mit diesem BMF-Schreiben werden insbesondere die Bestimmungen zur Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen (§ 200 AO) erweitert:

"Auf Anforderung hat der Steuerpflichtige vorhandene Aufzeichnungen und Unterlagen vorzulegen, die nach Einschätzung der Finanzbehörde für eine ordnungsgemäße und effiziente Abwicklung der Außenprüfung erforderlich sind, ohne dass es ihm gegenüber einer zusätzlichen Begründung hinsichtlich der steuerlichen Bedeutung bedarf."

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BMF-Schreiben: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

02.10.2024

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