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Nicht­be­an­stan­dungs­re­ge­lung zu EU-Taxametern und Wegstreckenzählern

BMF-Schreiben vom 13. Oktober 2020 - IV D 2 - S 0319/20/10002 :010 -

13.10.2022

Das BMF weist in einem Schreiben darauf hin, dass für die Verwendung von bestimmten EU-Taxametern und Wegstreckenzählern ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung gilt: Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 31. Dezember 2025 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.

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Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern

17.11.2023

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