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Lohnsteuer - NachschauBMF-Schreiben vom 16. Oktober 2014 - IV C 5 - S 2386/09/10002 :001 -21.10.2014 Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde eine Regelung zur Lohnsteuer-Nachschau neu in das EStG eingefügt worden. Die Vorschrift ist zum 30. Juni 2013 in Kraft getreten. Dazu hat das BMF ein Schreiben veröffentlicht. Zum Recht auf Datenzugriff heißt es darin: Der mit der Lohnsteuer-Nachschau beauftragte Amtsträger darf nur dann auf elektronische Daten des Arbeitgebers zugreifen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Stimmt der Arbeitgeber dem Datenzugriff nicht zu, kann der mit der Lohnsteuer-Nachschau beauftragte Amtsträger verlangen, dass ihm die erforderlichen Unterlagen in Papierform vorgelegt werden. Sollten diese nur in elektronischer Form existieren, kann er verlangen, dass diese unverzüglich ausgedruckt werden.
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