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Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung aktualisiert

BMF-Schreiben vom 23.02.2026 - IV D 2 - S 0403/00009/001/031 -

03.03.2025

Die Finanzverwaltung hat das gleichnamige Schreiben vom 17. Februar 2025 (IV D 3 – S 0403/00009/001/009) minimal auf BStBl I 2025, Seite 569 geändert: Im letzten Satz wird die Angabe „§ 87a Absatz 1 Satz 3 AO" durch die Angabe „§ 87a Absatz 1 Satz 4, 2. Halbsatz AO" ersetzt. Die Hinweise befassen sich u.a. mit folgenden Aspekten: Beginn der Außenprüfung, Ablauf der Außenprüfung, Ergebnis der Außenprüfung, Ablauf der Außenprüfung beim Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, Elektronische Kommunikation im Rahmen der Außenprüfung.

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BMF-Schreiben: Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung aktualisiert

27.02.2026

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