03.07.2026
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Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000; Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 1.Januar 2010BMF-Schreiben vom 20. August 2009 - IV A 4 - S 1450/08/10001 -20.08.2009 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO – 2000 – ab 1. Januar 2010 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die im BMF-Schreiben vom 5. August 2008 – IV A 4 – S 1451/07/10011 – (BStBl I S. 749) angefügte Zuordnungstabelle.Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
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