06.09.2024
|
Beginn der Mitteilungsverpflichtung für elektronische AufzeichnungssystemeBMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 - IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :00928.06.2024 Nach § 146a Abs. 4 AO besteht die Pflicht, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems (elektronische Kassensysteme, Registrierkassen, EU-Taxameter, Wegstreckenzähler) das zuständige Finanzamt darüber zu informieren. Diese Mitteilungsverpflichtung wurde durch das BMF-Schreiben vom 06.11.2019 bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt. Am 28.06.2024 hat das BMF nun in einem Schreiben mitgeteilt, dass die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung steht. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) und die diesbezüglichen FAQ wurden entsprechend angepasst.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialZapper 2.0 - Kassenmanipulation per iPhone-App Aus der FinanzverwaltungÜber zwei Milliarden Euro mehr dank Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Baden-Württemberg Aus der FinanzverwaltungÜber eine Milliarde Euro mehr dank Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen Aus der FinanzverwaltungProjekt "RAUPE" soll Betriebsprüfungen in Rheinland-Pfalz effizienter machen Aus der FinanzverwaltungBayern will mit KI die Digitalisierung in der Steuerverwaltung weiter vorantreiben Aus dem BMFStatistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023 Elektronische RechnungenZDH-Flyer: "Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen" LiteraturBuchführungsfehler und Betriebsprüfung (Peter Schumacher) LiteraturIT-Governance (Christopher Rentrop) RegelungsvorhabenStellungnahme des DStV zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung PolitikBayern will Belegausgabepflicht abschaffen Partner-PortalVeranstalter |
06.09.2024