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Beginn der Mitteilungsverpflichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme

BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 - IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009

28.06.2024

Nach § 146a Abs. 4 AO besteht die Pflicht, innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems (elektronische Kassensysteme, Registrierkassen, EU-Taxameter, Wegstreckenzähler) das zuständige Finanzamt darüber zu informieren. Diese Mitteilungsverpflichtung wurde durch das BMF-Schreiben vom 06.11.2019 bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt. Am 28.06.2024 hat das BMF nun in einem Schreiben mitgeteilt, dass die elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER" und die ERiC-Schnittstelle ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung steht. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) und die diesbezüglichen FAQ wurden entsprechend angepasst.

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Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

06.09.2024

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