17.11.2023
|
Erteilung von Auskünften über Daten, die zu einer Person im Besteuerungsverfahren gespeichert sindBMF-Schreiben vom 17. Dezember 2008 - IV A 3 - S 0030/08/10001 -Das BMF-Schreiben enthält nähere Regelungen zur Erteilungen von Auskünften über Daten, die über eine Person im Besteuerungsverfahren gespeichert sind. Das Auskunftsrecht gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen und Personenvereinigungen.
© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialIT-SicherheitSelbsttest „Wie gut ist Ihre Unternehmens-Cybersecurity?“ Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2022 Aus dem BMFVerfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2022 Aus dem BMFNichtbeanstandungsregelung zu EU-Taxametern und Wegstreckenzählern RechtsprechungBetriebsprüfer hat keinen Anspruch auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals LiteraturKassenführung in der Gastronomie (Gerd Achilles) GesetzgebungGesetzt zur E-Rechnungspflicht im parlamentarischen Verfahren Elektronische RechnungenElektronischer Rechnungsaustausch in Deutschland Verfahrens- dokumentation-CommunityWer ist für die einzelnen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation zuständig? Partner-PortalVeranstalter |
17.11.2023