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Erteilung von Auskünften über Daten, die zu einer Person im Besteuerungsverfahren gespeichert sindBMF-Schreiben vom 17. Dezember 2008 - IV A 3 - S 0030/08/10001 -Das BMF-Schreiben enthält nähere Regelungen zur Erteilungen von Auskünften über Daten, die über eine Person im Besteuerungsverfahren gespeichert sind. Das Auskunftsrecht gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen und Personenvereinigungen.
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