08.09.2023
|
Neubekanntmachung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)31.01.2014 Mit BMF-Schreiben vom 31. Januar 2014 wurde der neugefasste Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) bekannt gemacht. In der Neufassung des AEAO wurden neben redaktionellen Änderungen auch die Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 556) eingearbeitet. Durch die Neufassung werden die bisherigen BMF-Schreiben zum AEAO aufgehoben. Der neugefasste AEAO ist mit sofortiger Wirkung in allen offenen Fällen anzuwenden.
© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBald verkürzte Aufbewahrungsfristen? Aus dem BMFAutomationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung Aus dem BMFAus dem BMFAus dem BMFStatistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2022 Aus der FinanzverwaltungNeues Landesamt gegen Finanzkriminalität geht in NRW an den Start Aus der FinanzverwaltungÜber 1,2 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Hessen LiteraturFinanzethik und Steuergerechtigkeit (Markus Meinzer, Manfred Pohl) Aus dem BMFNeufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO Aus der FinanzverwaltungSteuerfahndung Hamburg fragte Umsätze von 56.000 Airbnb-Anbietern ab Aus der BundesregierungEntwicklungen beim Steuervollzug 2022 Verfahrens- dokumentation-CommunityWer ist für die einzelnen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation zuständig? Partner-PortalVeranstalter |
08.09.2023