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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO): Elektronische KommunikationBMF-Schreiben vom 01.08.2014 - IV A 3 - S 0062/14/10005 -14.01.2015 Im IT-Kontext relevant ist der Abschnitt über die elektronische Kommunikation aus dem BMF-Schreiben zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO). Bei Unternehmen, die auf einem im Verkehr mit der Finanzbehörde ihre E-Mail-Adresse angegeben oder sich per E-Mail an die Finanz-behörde gewandt haben, kann i. d. R. davon ausgegangen werden, dass sie damit konkludent ihre Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Dokumente erklärt haben. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet hat.© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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