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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

BMF-Schreiben vom 01.09.2025 - IV D 2 - S 0316/00090/019/030 -

01.09.2025

Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) angepasst. Die Änderungen betreffen § 146 Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen, § 146a Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung, § 147 Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen und § 147a Vorschriften für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen bestimmter Steuerpflichtiger.

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BMF-Schreiben: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) - 01.09.2025

01.02.2026

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